Gemäß § 6 Abs. 1 Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaSchutzV) dürfen wir Split-Klimageräte ausschließlich an Kunden verkaufen, die uns schriftlich nachweisen, dass die Installation durch einen zertifizierten Fachbetrieb erfolgt (z.B. durch eine Auftragsbestätigung). Bitte klicken Sie hier, um die Geräte anzuzeigen.
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