Gemäß § 6 Abs. 1 Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaSchutzV) dürfen wir Split-Klimageräte ausschließlich an Kunden verkaufen, die uns schriftlich nachweisen, dass die Installation durch einen zertifizierten Fachbetrieb erfolgt (z.B. durch eine Auftragsbestätigung). Bitte klicken Sie hier, um die Geräte anzuzeigen.
Klima Multisplit-Pakete
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