image/svg+xml

Heizungsförderung 2026 nach dem Stopp: Was Hausbesitzer jetzt wissen müssen

Veröffentlicht am: 10.7.2026

Es geschah in der Nacht vom 8. auf den 9. Juli 2026 – überraschend und mit massiven Konsequenzen. Die KfW sperrte ihre Antragsportale für die Heizungsförderung. Wer bis dahin keine »Bestätigung zum Antrag« (BzA) hatte, konnte plötzlich keine neuen Anträge mehr stellen. Der Grund: Die Bundesregierung leitet eine komplette Umstellung der Förderkonditionen ein. Ab dem 21. Juli 2026 gelten neue, deutlich niedrigere Zuschüsse. Für Hausbesitzer, die noch gültige Bestätigungen haben, gibt es eine rettende Gnadenfrist – doch sie läuft bereits.

Hausbesitzer studiert am Küchentisch Förderunterlagen am Laptop

Die Umstellung kam schneller als erwartet – und trifft Sanierer im Mittsommer.

Der Schock vom 8. Juli: Antragsstop und Umstellungsphase

Kundinnen und Kunden mit antragsreifen Investitionsvorhaben können bis einschließlich 20. Juli 2026, 20 Uhr, noch Förderzusagen zu den bisherigen Förder­bedingungen erhalten. Das ist die Kernbotschaft der KfW seit diesem Donnerstag – doch für viele Hausbesitzer kam sie viel zu plötzlich.

Die KfW befindet sich seit dem 8. Juli 2026 in einer Umstellungsphase, weil die BEG-Förderbedingungen angepasst werden. In dieser Zeit – von Donnerstag, 9. Juli bis einschließlich Mittwoch, 20. Juli – können weder KfW noch BAFA neue Bestätigungen ausstellen. Energieberater und Handwerksbetriebe berichten von hoffnungslosen Server-Überlastungen, die schon am Mittwochnachmittag begannen.

Das ist ein klassischer politischer Kurswechsel: Die neue Bundesregierung (CDU/CSU und SPD) beschloss Einsparungen im Bundeshaushalt und passt damit gleichzeitig die seit 2024 stark kritisierte Wärmepumpen-Förderung an – sozialer gestaffelt, aber mit massiven Kürzungen für mittlere und höhere Einkommen.

Szenario 1: Sie haben noch eine gültige BzA? Dann handeln Sie sofort.

Das ist die bessere Nachricht. Voraussetzung für die Antragsreife und damit Förderung zu alten Bedingungen ist eine gültige »Bestätigung zum Antrag«, die vom Energieberater bzw. Fach­unternehmen über einen Login bei der dena bis zum 8. Juli 2026 erstellt und beantragt werden musste.

Wenn Sie so eine Bestätigung bereits in der Hand halten, können Sie bis zum 20. Juli 2026, 20:00 Uhr – keine Minute später – einen vollständigen Förderantrag bei der KfW einreichen. Wichtig: Die BzA selbst ist nicht der Förderantrag. Sie müssen über das Portal »Meine KfW« aktiv den Antrag stellen und mit dem Fachbetrieb alle notwendigen Unterlagen zusammentragen (Leistungsvertrag, Bankverbindung etc.).

Wer dies tut, erhält die alten Konditionen – bis zu 70 Prozent Zuschuss (Grundförderung 30 % + Einkommensbonus bis 30 % + Klimageschwindigkeitsbonus 20 %). Die Förderdeckel liegen noch bei 30.000 Euro förderfähige Kosten.

Nach 20. Juli 2026, 20:00 Uhr ist dieses Fenster geschlossen. Bestätigungen, die danach nicht genutzt wurden, können zwar später noch verwendet werden – dann aber zu den neuen, niedrigeren Konditionen ab 21. Juli.

heizungsfoerderung-2026-antragsstop-neue-regeln-s4-13741c614

Szenario 2: Keine BzA vor dem 9. Juli? Dann warten Sie auf den 21. Juli.

Für alle anderen Hausbesitzer ist die Situation unbequem, aber nicht hoffnungslos. Neue Bestätigungen zum Antrag können ab dem 21. Juli 2026 wieder erstellt werden. Ab diesem Datum fahren KfW und BAFA die Systeme wieder hoch – allerdings mit den neuen Förderbedingungen.

Das bedeutet für Sie konkret: Sie müssen einen Energieberater oder Ihren Heizungsbetrieb beauftragen, der ab dem 21. Juli eine neue BzA erstellt. Das ist kostenpflichtig (typischerweise 500–1.500 € für eine Energieberatung), aber notwendig, um die Förderung in Anspruch zu nehmen. Danach können Sie Ihren Antrag zu den neuen Konditionen stellen.

Das klingt nach nur einer Woche Verspätung – kostet Sie aber unter Umständen Tausende Euro an Förderung. Deshalb lohnt es sich für Sie zu wissen: Wie viel weniger werden Sie ab 21. Juli erhalten?

Heizungsförderung: Alte vs. Neue Konditionen (Stand Juli 2026)

Vergleich der Förderung bis 20.7. (alte Regeln) und ab 21.7. (neue Regeln). Beispiele für Einfamilienhäuser mit einer Wärmepumpe (förderfähige Kosten 28.000 €).

FörderbestandteilAlt (bis 20.7.2026)Neu (ab 21.7.2026)
Grundförderung30 %30 %
Einkommensbonus (bis 40.000 €)30 %30 % (ab 21.7.) bzw. neue Staffelung: 40 % (bis 30.000 €), 30 % (bis 40.000 €), 10 % (bis 50.000 €)
Klimageschwindigkeitsbonus (alte Heizung)20 %16 % (sinkt ab 2027 alle 6 Monate um 4 %)
Effizienzbonus (Naturkältemittel, Erdwärme)JaNein – entfällt
Emissionsminderungszuschlag2.500 €Entfällt
Förderdeckel (erste Wohneinheit)30.000 €28.000 € (sinkt ab Feb. 2027 alle 6 Monate um 750 €)
Max. Zuschuss Besserverdienendebis 21.000 €bis 8.400 € (nur 30 % Grundförderung), ab 50.000 € Einkommen entfällt Förderung ganz
Max. Zuschuss Familie mit 1 Kind, Einkommen 40.000 € (mit Familienzuschlag)bis 21.000 €bis 22.400 € (80 % von 28.000 €)

Die neuen Förderregeln im Detail: Stärker sozial gestaffelt, kürzer in den Gesamtsummen

Die Grundförderung beträgt weiterhin 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit sinkt auf 28.000 Euro. Das ist die erste Kürzung: Statt 30.000 Euro förderfähige Kosten rechnet die KfW ab sofort maximal 28.000 Euro an. Wer also eine Wärmepumpe für 32.000 Euro anschafft, darf nur 28.000 Euro anrechnen – bei 30 % Grundförderung sind das 8.400 Euro.

Der Einkommensbonus kann zusätzlich zur Grundförderung beantragt werden und sieht wie folgt aus: 40 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten für selbstnutzende Eigentümer mit einem Haushalts-Jahreseinkommen bis 30.000 Euro, 30 Prozent für Haushalts-Jahreseinkommen bis 40.000 Euro, 10 Prozent für Haushalts-Jahreseinkommen bis 50.000 Euro. Haushalte mit mehr als 50.000 Euro Jahreseinkommen erhalten keinen Einkommensbonus mehr – und damit maximal nur noch die 30 % Grundförderung.

Ab sofort liegt der Speed-Bonus laut Angaben der KfW bei 16 %. Ab 2027 sinkt er dann im Halbjahrestakt zum 1. Februar und 1. August um 4 Prozentpunkte, sodass er Mitte 2030 schon bei Null liegt. Das ist ein neuer, rückläufiger Degressionspfad – wer also eine alte Heizung schnell austauscht, sollte das bis 2027/2028 tun, während der Bonus noch 8 % beträgt.

Großer Punkt: Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag entfallen. Wer vorher mit einer Erdwärmepumpe oder Naturkältemittel einen zusätzlichen Bonus erhielt, geht ab 21. Juli leer aus.

Es gibt aber auch eine gute Nachricht für Familien mit kleinem Einkommen. Im Haushalt lebende, minderjährige Kinder reduzieren das anzusetzende zu versteuernde Haushalts-Jahreseinkommen um einmalig 10.000 Euro. Beispielsweise reduziert sich bei einer Familie mit mindestens einem Kind und einem zu versteuernden Haushalts-Jahreseinkommen von 40.000 Euro durch den Familienzuschlag das relevante Einkommen auf 30.000 Euro. Damit kann die Familie den 40 Prozent-Einkommensbonus (statt 30 Prozent-Einkommensbonus ohne Familienzuschlag) beantragen. Das kann für Familien die Förderung deutlich erhöhen.

Was ändert sich noch? Die weitere Eskalation ab 2027

Der 21. Juli 2026 ist nicht das Ende, sondern nur ein Zwischenstopp. Die Bundesregierung plant, die Förderung bis 2030 schrittweise weiter zu kürzen. Ab 1. Februar 2027 reduziert sich dieser Förderhöchstbetrag halbjährlich jeweils zum 1. Februar und 1. August um 750 Euro. Das heißt konkret:

1. Februar 2027: Förderhöchstbetrag auf 27.250 €
1. August 2027: auf 26.500 €
1. Februar 2028: auf 25.750 €
Bis 2030 sinkt der Deckel kontinuierlich auf etwa 22.000 Euro.

Hinzu kommt: Im ersten Quartal 2027 soll zudem ein Wertschöpfungsbonus eingeführt werden. Die Grundförderung für Wärmepumpen sinkt dann auf 15 %, wenn diese außerhalb der EU gefertigt/gebaut/zusammengebaut. EU-Wärmepumpen erhalten einen neuen 15 %-Bonus, nicht-EU-Geräte sinken auf 15 % Grundförderung. Das ist eine Art Protektionismus – wer eine deutsche oder europäische Wärmepumpe kauft, wird belohnt.

Vertrauensschutz für gültige BzAs: Die rettende Regelung

Es gibt eine Regelung, die vielen Hausbesitzern das Leben leichter macht: den Vertrauensschutz. Eine wichtige Ausnahme gilt für Eigentümer, die bereits über eine sogenannte »Bestätigung zum Antrag« (BzA) verfügen. Liegt eine solche BzA bereits vor, kann der Förderantrag noch bis zum 20. Juli 2026 um 20:00 Uhr zu den bisherigen Förderbedingungen eingereicht werden. Damit besteht weiterhin die Möglichkeit, die bisherigen Förderbedingungen zu nutzen, die in vielen Fällen günstiger sein dürften als die ab 21. Juli geltenden.

Aber: Das ist eine zweistufige Regel. Wenn Sie eine BzA haben und bis zum 20. Juli nichts tun, verfällt die Chance auf die alten Konditionen NICHT automatisch. Wer bereits eine BzA besitzt, den Förderantrag aber nicht bis zum Ablauf der Übergangsfrist einreicht, verliert diese nicht automatisch. Nach Angaben der KfW können bestehende BzA auch nach dem 21. Juli 2026 weiterhin verwendet werden. In diesem Fall erfolgt die Antragstellung jedoch nach den dann geltenden neuen Förderbedingungen. Das heißt: Sie können Ihre alte BzA später noch nutzen – dann aber zu den neuen, schlechteren Konditionen.

Für bereits zugesagte Anträge gilt hingegen vollständiger Bestandsschutz: Bereits bestehende Zusagen der KfW in allen genannten Förderprodukten behalten ihre Gültigkeit, die Bundesmittel hierfür sind reserviert. Wer also bereits einen Zuschuss von der KfW erhalten hat oder der Antrag wurde bereits bewilligt, braucht sich keine Sorgen zu machen.

Praktische Checkliste: Was tun Sie jetzt, wann?

Wenn Sie eine gültige BzA haben (ausgestellt bis 8. Juli 2026):
1. Beauftragen Sie sofort Ihren Heizungsfachbetrieb, den Leistungsvertrag fertigzustellen (falls noch nicht geschehen).
2. Sammeln Sie alle notwendigen Unterlagen: Energieausweis, Kostenvoranschlag, Leistungsvertrag mit Inbetriebnahmedatum.
3. Registrieren Sie sich im Portal »Meine KfW« (falls nicht bereits geschehen).
4. Stellen Sie den Antrag zwischen 9. und 20. Juli – nicht später als 20:00 Uhr am 20. Juli.
5. Reichen Sie alle Papiere ein. Die KfW wird den Antrag bearbeiten und (bei Erfüllung aller Bedingungen) zu den alten Konditionen bewilligen.

Wenn Sie KEINE BzA vor dem 9. Juli hatten:
1. Warten Sie bis mindestens 21. Juli 2026, dann fahren KfW/BAFA die Portale wieder hoch.
2. Beauftragen Sie einen Energieberater oder Ihren Fachbetrieb mit der Erstellung einer neuen BzA (kostenpflichtig: 500–1.500 €).
3. Lassen Sie einen Leistungsvertrag anfertigen.
4. Reichen Sie den Antrag ab ca. 21. Juli zu den neuen Konditionen ein.

Allgemein: Planen Sie mit mindestens 2–3 Monaten Vorlaufzeit ein. Die Montage und alle Nachweise müssen innerhalb von 3 Jahren nach Antragsbewilligung erfolgen. Es ist nicht eilig – aber eine Antragsbestätigung zu haben ist beruhigend.

ROI-Rechnung: Rechnet sich die Wärmepumpe ohne Förderung?

Eine wichtige Frage stellt sich Hausbesitzern jetzt: Lohnt sich der Heizungstausch auch ohne Förderung oder mit deutlich weniger Förderung?

Die klare Antwort: In den meisten Fällen ja. Eine Wärmepumpe kostet 20.000–32.000 € installiert (Monoblock eher 20.000–25.000 €, Split-Systeme eher 25.000–35.000 €). Mit der alten Förderung von bis zu 70 % sank das auf 6.000–9.600 € Eigenanteil. Mit der neuen Regelung zahlt ein Hausbesitzer mit 60.000 € Jahreseinkommen nur noch die 30 % Grundförderung, also 18 % Netto-Eigenanteil statt 30 %.

Aber der echte ROI-Vorteil liegt in den Betriebskosten. Eine Wärmepumpe mit einer Jahresarbeitszahl (JAZ) von 3,5 kostet bei 30 ct/kWh Strom etwa 2.400 €/Jahr zum Heizen eines 140-m²-Reihenhauses. Eine Gasheizung im gleichen Haus kostet bei 10 ct/kWh Gas etwa 1.800 €/Jahr – klingt günstiger. Aber: Gaspreise sind volatil, die CO2-Abgabe steigt, ab 2027 kommt die EU-Emissionshandelsreform (ETS 2), die Gaspreise weiter verteuert. Viele Anlagen rechnen sich auch ohne Fördermittel, da die strengen Auflagen oft zusätzliche Kosten verursachen und einen Teil der Förderung wieder aufzehren. Ohne Förderung sind Eigentümer zudem freier in der Planung und Umsetzung. Das Fachhandwerk berät daher: Wer eine Wärmepumpe ohnehin plant, sollte nicht nur auf Förderzuschüsse schielen, sondern auf die 20–30 Jahre Betriebskosteneinsparung.

Häufige Fragen (FAQ)

Ich habe eine BzA vom Energieberater, aber noch keinen Antrag gestellt. Kann ich die BzA noch nutzen?

Ja, aber mit Zeitdruck und Fallunterscheidung: Bis 20. Juli 2026, 20:00 Uhr können Sie diese BzA zu den alten Konditionen nutzen und erhalten maximal bis zu 70 % Zuschuss. Nach 20. Juli können Sie die BzA immer noch verwenden, aber nur zu den neuen, niedrigeren Konditionen (30 % Grundförderung, evt. Einkommensbonus je nach Einkommen, 16 % Speed-Bonus statt 20 %).

Kann ich ab dem 21. Juli sofort wieder einen Antrag stellen?

Technisch ja, praktisch mit Verzögerung. Neue Bestätigungen zum Antrag können ab dem 21. Juli 2026 wieder erstellt werden. Das heißt: Ihr Energieberater kann ab 21. Juli eine neue BzA generieren. Dazu braucht er Zugriff auf das dena-Portal, das bis dahin wiederhergestellt sein soll. Rechnen Sie mit 1–2 Wochen Wartezeit, bis alles läuft. Danach dauert es weitere 1–2 Wochen bis zur Antragstellung und Bewilligung.

Wie lange dauert es noch, bis die Förderung ganz wegfällt?

Die Förderung für Wärmepumpen bleibt jedoch bestehen. Demnach sollen Wärmepumpen bis mindestens 2029 weiterhin staatlich gefördert werden. Mindestens bis 2029 ist Förderung garantiert. Danach ist offen. Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt automatisch auf Null bis Mitte 2030 – bleibt danach nur noch die 30 % Grundförderung (ohne weitere Boni). Der Förderdeckel sinkt kontinuierlich. Aber eine komplette Einstellung wird es wahrscheinlich nicht geben.

Ich verdiene über 50.000 Euro – erhalte ich noch Förderung?

Ab 21. Juli gibt es für Einkommen über 50.000 Euro keinen Einkommensbonus mehr. Sie erhalten nur noch die 30 % Grundförderung – insofern Sie eine alte Heizung austauschen, noch +16 % Klimageschwindigkeitsbonus. Maximal also 46 %, aber gedeckelt auf 28.000 € förderfähige Kosten, ab 2027 schrittweise weniger. Das ist deutlich weniger als die bisherigen 70 %. Aber: Steuerlich lässt sich die Sanierung absichern – 20 % der Kosten sind als Sonderausgabe absetzbar.

Ändert sich auch der Bastler-freundliche Aspekt – kann ich die Wärmepumpe selbst einbauen?

Nein. Für Wärmepumpen ist immer ein Fachbetrieb Pflicht – nicht DIY-tauglich. Grund: Kältemittel-Handling (geschultes Personal nötig, Umweltgesetze), Elektroinstallation (3x400V typisch), und bei Splitsystemen die Rohrleitungsverbindungen. Ein guter Elektroinstallateur und ein zertifiziertes Heizungsunternehmen sind Voraussetzung.

Was ist das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)? Ändert sich etwas für Heizungswahl?

Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz entscheiden Eigentümerinnen und Eigentümer selbst, welche Heizung sie einbauen. Die Bundesregierung erleichtert den Weg zum klimafreundlichen Heizen und fördert klimafreundliche Heizungen. Das alte »Heizungsgesetz« (Gebäudeenergiegesetz 2024) mit der umstrittenen 65-%-Erneuerbare-Pflicht wird ab ca. 1. November 2026 abgelöst. Das GModG erlaubt wieder Gasheizungen – allerdings ab 2029 mit einer »Biotreppe« (verpflichtender Biogasanteil, zunächst 10 %, stufenweise steigend). Für den Heizungstausch bleibt aber eines: Die KfW fördert nur Wechsel von fossilen zu erneuerbaren Energien. Gasheizung gegen Gasheizung wird nicht gefördert. Und das ist jetzt auch der wirtschaftliche Ratschlag: Gasheizung ist ab 2027 mit dem EU-Emissionshandel ETS2 und der steigenden Biotreppe teuer – eine Wärmepumpe mit fester Strompreis-Planbarkeit ist zukunftssicherer.

Gibt es Bundesländer-Zusatzförderung, die die gesunkene KfW-Förderung ausgleicht?

Einzelne Bundesländer bieten Zusatzförderung an – in Baden-Württemberg z. B. über das Klimaschutzfonds-Programm, in Bayern über die LfA. Allerdings: Diese Programme sind oft an kommunale Wärmepläne geknüpft und regional stark unterschiedlich. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde oder dem Energieberater vor Ort. KfW-Förderung ist aber bundesweit einheitlich und am höchsten.

Wärmepumpen-Systeme entdecken

Was Energieberater und Handwerk jetzt tun sollten

Fachbetriebe und Berater berichten von Chaos: Server-Überlastung, fehlende Klarheit bei Grenzfällen, Kunden, die panisch aufwachen, weil die Förderung »zusammengebrochen« ist. Das ist eine Realität, mit der Sie rechnen: KfW und BAFA fahren bis 20. Juli mit Hochdruck, um noch Bestätigungen auszustellen. Danach Funkstille bis 21. Juli. Ab 21. Juli folgt das nächste Durcheinander – Tausende warten auf neue Bestätigungen, die Portale sind wieder überlastet.

Tipp für Hausbesitzer: Beauftragen Sie den Energieberater und den Heizungsfachbetrieb jetzt sofort, wenn Sie im Großraum »alte Konditionen bis 20.7.« landen wollen. Jeder Tag verloren ist ein Day-of-Reckoning näher. Nach dem 20. Juli ist dann noch Zeit – hetzen Sie nicht, sondern planen Sie mit 4–6 Wochen Vorlaufzeit für die Planung nach dem 21. Juli.

Fazit: Fenster schließt sich, aber nicht für alle

Die Botschaft dieser Tage ist unbequem, aber präzise: Wer eine gültige Antragsbestätigung hat, kann noch bis 20. Juli 2026, 20:00 Uhr die alten, deutlich besseren Förderkonditionen nutzen. Wer das verpasst oder nie eine Bestätigung eingeholt hat, muss ab 21. Juli mit 20–40 % weniger Zuschuss rechnen.

Das ist nicht das Ende der Wärmepumpen-Förderung, sondern ein Kurs-Wechsel: Weniger Geld insgesamt, aber gezielter verteilt auf Haushalte mit kleinerem Einkommen. Der Cost-of-Living-Ansatz ist politisch sauber begründet – nur: Mittelschicht und Besserverdienende erleben das als Kürzung, und das ist es auch.

Für Ihre Entscheidung gilt: Nutzen Sie die Gunst der Stunde bis 20. Juli, wenn Sie können. Wenn nicht, rennen Sie nicht vor Angst los – eine Wärmepumpe rechnet sich auch ohne Bonus, und ab 21. Juli gibt es Klarheit statt Chaos-Portale.

Nächste konkrete Schritte:
• Energieberater anrufen – jetzt, nicht morgen.
• Heizungsfachbetrieb anfragen, ob noch eine BzA bis 8. Juli möglich ist.
• Falls ja: Alle Unterlagen zusammentragen und Antrag bis 20. Juli stellen.
• Falls nein: Nach dem 21. Juli neu auflegen mit realistischen Kostenseiten akzeptieren.

Weiterführende Artikel und Ressourcen

Sie möchten tiefer einsteigen? Diese Artikel der raleo-Redaktion helfen beim Verständnis von Wärmepumpen, Systemplanung und Alternativen:

Wärmepumpen-Mythen im Faktencheck – Wahrheit über Stromkosten, Winterbetrieb und Schallschutz.
DAIKIN Altherma 4: Die neue Generation – R290 Kältemittel und EU-Förderbonus ab Q1 2027.
Wärmepumpe + Photovoltaik: Winter-Dilemma vermeiden – Systemintegration und Speicherdimensionierung.
R290 vs. R32: Das bessere Kältemittel? – Technische Aspekte und Sicherheit.

Kommentare

Keine Kommentare vorhanden